Krafträder
BbH mehr als 45 km/h.
Hubraum mehr als 50 cm3.
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg.
Krafträder
Nennleistung nicht mehr als 35 KW.
Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 KW/kg.
Die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter 18 Jahre.
Krafträder
Nennleistung nicht mehr als 11 KW.
Hubraum nicht mehr als 125 cm3.
Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 KW/kg.
Mindestalter 16 Jahre.
Krafträder der Klasse A1.
Ausbildung mindestens 9 Unterrichtseinheiten (4 theoretische, 5 praktische) von jeweils 90 Minuten.
NUR IN DEUTSCHLAND GÜLTIG.
Mindestens 5 Jahre die FE-Klasse B.
Mindestalter 25 Jahre.
Kleinkrafträder
BbH nicht mehr als 45 km/h.
Hubraum nicht mehr als 50 cm3.
Mindestalter 15 Jahre.
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor.
BbH nicht mehr als 25 km/h.
Mindestalter 15 Jahre.
Kraftfahrzeuge
z.G. nicht mehr als 3.500 kg.
Nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrer.
Anhänger z.G. nicht mehr als 750 kg.
oder
Anhänger z.G. mehr als 750 kg, sofern 3.500 kg z.G. der Kombination nicht überschritten wird.
Mindestalter 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
Kraftfahrzeuge wie Klasse B.
Anhänger z.G. mehr als 750 kg
aber nicht mehr als 3500 kg.
Voraussetzung Klasse B.
Dann frage uns einfach! Melde dich einfach unter 0172 6170295 oder schreibe uns!
(z.G.) zulässige Gesamtmasse
(BbH) Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit